Mietrecht
Auf dem Gebiet Miet- und Pachtrecht berate und vertrete ich Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen, Vermieter und Mieter zum Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht.
Die Rechtsberatung umfasst u.a.
- das Prüfen von Gewerberaummietverträgen und Wohnraummietverträgen
- Übergabe vor Mietbeginn
- der Mietdauer, der Mietzahlung und Mietminderung
- Abmahnung
- Änderung des Mietvertrages
- Betriebskosten
- Mietsicherheit (Mietkaution)
- Instandhaltung und Modernisierung
- Tierhaltung
- Eigentümerwechsel
- Mängel
- Schönheitsreparaturen
- Untermiete
- Zahlungsverzug
- Kündigung und Beendigung von Mietverhältnissen
- Rückgabe der Mietsache
Neben der außergerichtlichen Beratung übernehme ich für Sie auch die gerichtliche Vertretung beispielsweise bei Klagen wegen rückständiger Mietzahlungen oder Räumungsklagen, einschließlich notwendiger Zwangsvollstreckung.